selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als twenty five km/h und Die seit 2013 ausgegebenen EU-einheitlichen Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen